Kompetenz und Vertrauen für eine partnerschaftliche Zusammenarbeit
Umwandlung von Steuerschuld in Sachwerte. Steuervorteile nutzen in Form von Denkmalschutzimmobilien.
Steuervorteile: Warum spare ich?
Der Gesetzgeber honoriert das Engagement zur Modernisierung von in
Sanierungsgebieten gelegenen Gebäuden. Die hierfür getragenen
Aufwendungen können einkommenssteuer-mindernd geltend gemacht werden.
Wie spare ich...
Die Steuerbegünstigung nach § 7h, 10f EStG gilt für alle zu Wohnzwecken
genutzten Gebäude in Sanierungsgebieten. Sie wird als
Sonderabschreibung bzw. wie Sonderausgaben gewährt und bemisst sich nach
der Höhe der zur Erhaltung des Gebäudes notwendigen oder zu einer
sinnvollen Nutzung erforderlichen Sanierungskosten. Deren Höhe wird nach
Fertigstellung durch Bescheid der Bauaufsichtsbehörde festgestellt.
...ALS VERMIETER? Dem Vermieter steht neben der Abschreibung für die
Altsubstanz (50 Jahre x 2%) die Sonderabschreibung für Sanierungskosten
(8 Jahre x 9%, 4 Jahre x 7%) zu. ...ALS EIGENNUTZER? Der Eigennutzer
kann den Großteil der Sanierungskosten (10 Jahre x 9%) wie
Sonderausgaben steuermindernd geltend machen.
NÄCHSTE SCHRITTE
Fragen Sie Ihren Steuerberater nach Details und lassen Sie sich Ihre
individuelle jährliche Ersparnis ausrechnen! Durch Eintragung eines
Freibetrages auf Ihrer Lohnsteuerkarte wird dieser sich nach
Fertigstellung der Wohnung unmittelbar auswirken.
Kontaktieren Sie mich, um ein persönliches Angebot zu erhalten, das Ihrem Budget und individuellem Profil entspricht.
Wir freuen uns auf Ihren Anruf : Tel. 0911 - 130 326 39 , 0173 - 730 1881