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Kompetenz und Vertrauen für eine partnerschaftliche Zusammenarbeit

Armin Schmidt    -   Tel. 0911-13032639    -    Mobil 0173-7301881 

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Immobilien

Umwandlung von Steuerschuld in Sachwerte. Steuervorteile nutzen in Form von Denkmalschutzimmobilien.
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Steuervorteile: Warum spare ich?  

Der Gesetzgeber honoriert das Engagement zur Modernisierung von in Sanierungsgebieten gelegenen Gebäuden. Die hierfür getragenen Aufwendungen können einkommenssteuer-mindernd geltend gemacht werden.
 

Wie spare ich...  

Die Steuerbegünstigung nach § 7h, 10f EStG gilt für alle zu Wohnzwecken genutzten Gebäude in Sanierungsgebieten. Sie wird als Sonderabschreibung bzw. wie Sonderausgaben gewährt und bemisst sich nach der Höhe der zur Erhaltung des Gebäudes notwendigen oder zu einer sinnvollen Nutzung erforderlichen Sanierungskosten. Deren Höhe wird nach Fertigstellung durch Bescheid der Bauaufsichtsbehörde festgestellt. ...ALS VERMIETER?  Dem Vermieter steht neben der Abschreibung für die Altsubstanz (50 Jahre x 2%) die Sonderabschreibung für Sanierungskosten (8 Jahre x 9%, 4 Jahre x 7%) zu. ...ALS EIGENNUTZER?   Der Eigennutzer kann den Großteil der Sanierungskosten (10 Jahre x 9%) wie Sonderausgaben steuermindernd geltend machen.    
 

NÄCHSTE SCHRITTE

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Wir freuen uns auf Ihren Anruf : Tel. 0911 - 130 326 39 , 0173 - 730 1881
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